Notarielle Tätigkeitsfelder im Allgemeinen
Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit als Notar steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte.
Als Notar bin ich zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Als Notar errichte ich vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.
Darüber hinaus nehme ich Verlosungen und Auslosungen vor und erstelle Vermögensverzeichnisse. Ich darf aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und die Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vornehmen. Daneben berate und vertrete ich Sie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, bin als Schiedsrichter tätig, nehme Eide ab, stelle Bescheinigungen aus und verwahre auf Antrag Wertpapiere sowie Kostbarkeiten.
- Vorsorgende Rechtspflege. Als Notar bin ich auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Ich bin – wie ein Richter – staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmere ich mich jedoch um Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld. Als Notar stehe ich Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
- Höchste Qualität. Als Notar verbinde ich höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsethos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Volljuristen bestellt, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen. In Bayern wird die Qualität vom ersten Tag als Notar an durch eine Bestenauswahl nach dem 2. Juristischen Staatsexamen und eine mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens gewährleistet.
- Gleichmäßiger Zugang. Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Beratung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebührensystem vor: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen ist mit der Beurkundungsgebühr abgegolten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit sich der Notar genommen hat.