Streitvermeidung, Schlichtung und Mediation

Fackelmann 1002 1

Streitvermeidung, Schlichtung und Mediation

Ob Scheidungsvereinbarung, Erbauseinandersetzung oder notarielle Vermittlung: Die Einschaltung des Notars hilft nicht nur, künftigen Streit zu vermeiden, sondern auch einen einmal entstandenen Streit wieder aus der Welt zu schaffen.

Als Notar und damit Träger eines öffentlichen Amtes bin ich auf dem gesamten Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Durch meine betreuende und beratende Funktion helfe ich in vielfältiger Weise, Streit von vornherein zu vermeiden oder bereits entstandenen Streit im Wege einer einvernehmlichen Lösung beizulegen. Aber auch dort, wo keine Einigung möglich ist, kann ich aufgrund meiner unabhängigen und unparteiischen Stellung sowie meiner Fachkunde als Schiedsrichter einen Streit entscheiden. Durch die Einschaltung eines Notars werden so langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vor Gericht vermieden. 

Bei Vertragsschlüssen kommen Streitigkeiten unter den verschiedenen Beteiligten eines Vertrages oft gar nicht erst auf, weil ein Notar als professioneller Berater von vornherein beteiligt ist – bei der Beratung, der Erstellung von Entwürfen, dem eigentlichen Vertragsschluss (Beurkundung) und der Abwicklung (Vollzug). In all diesen Phasen bin ich als Notar, anders als der Rechtsanwalt, den Interessen beider Parteien verpflichtet.

Aufgrund meiner gesetzlichen Stellung als unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten achte ich auf einen gerechten Interessensausgleich aller Vertragsparteien. Die gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflichten sowie die vorgeschriebenen Förmlichkeiten nach dem Beurkundungsgesetz tragen dazu bei, dass offene Fragen und Probleme schon vorab und im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss geklärt werden. Die notarielle Urkunde wird klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum Gericht.

Fünf Vorteile der notariellen Schlichtung sind besonders hervorzuheben:

  • Schlichtung ist mehr als ein Gerichtsverfahren: Die Beteiligten selbst bestimmen das Ergebnis. Es gibt keine Gewinner oder Verlierer.
  • Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens unterbricht die Verjährung - das bedeutet Zeitgewinn für Verhandlungen.
  • Aus der Schlichtungsvereinbarung kann unmittelbar vollstreckt werden - wie aus einem Gerichtsurteil.
  • Einigungen vor einer unabhängigen Stelle wie dem Notar sind in der Regel schneller, unbürokratischer und billiger als ein Gerichtsurteil.
  • Durch Landesrecht kann vorgeschrieben sein, dass man bei bestimmten Streitigkeiten einen Einigungsversuch bei einem Notar oder einer anderen Gütestelle versucht haben muss, bevor man Klage beim Amtsgericht erheben kann. Von dieser Möglichkeit haben als erste Bayern und Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht.

Aber auch in allen anderen Streitigkeiten kann jederzeit ein Schlichtungsverfahren, eine sog. Mediation, durchgeführt werden. Als Notar helfe ich unparteiisch, eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. Sofern die Beteiligten dies wünschen, formuliere ich die Einigung in rechtlich eindeutiger Weise und kümmere mich um deren praktischen Vollzug. So ist der Erfolg der Schlichtung auch in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht gesichert.

Um dem schlichtenden Notar sowie den Schlichtungsparteien einen Leitfaden für den förmlichen Ablauf eines Schlichtungsverfahrens an die Hand zu geben, hat die Bundesnotarkammer eine Güteordnung beschlossen. Diese Güteordnung kann hier abgerufen werden.

Anschrift

Dr. Christian Fackelmann M.St. (Oxford)
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