Unternehmen / Gesellschaftsrecht / Handelsregister

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Unternehmen / Gesellschaftsrecht / Handelsregister

Um erfolgreich zu sein, muss ein Unternehmer nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge. Mein Team und ich helfen Ihnen gern bei der Beantwortung auftretender Fragen.

Optimale Rechtsform

Die erste Frage ist in der Regel die nach der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Aber auch Haftungsfragen sind von besonderer Bedeutung für die Wahl der richtigen Rechtsform.

Firma

Neben der Rechtsform steht oftmals die Auswahl eines zulässigen Firmennamens vor der erfolgreichen Gründung. Die "Firma" ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. Sie muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich unterscheidet. Der Firmenname kann auch ein unterscheidungskräftiger Phantasiename sein, der nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen ist (z.B. "Paradiso GmbH" für Sonnenstudio). In jedem Fall muss sich die Rechtsform des Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz (im obigen Beispiel die GmbH) erkennen lassen.

Eintragungen im Handelsregister

Ändern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens, muss das im Handelsregister eingetragen werden, beispielsweise:

  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,
  • Änderung der Firma,
  • Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Mein Team und ich stehen Ihnen gern beratend zur Seite, formulieren Ihnen den Text der Anmeldung und überwachen die richtige Eintragung im Handelsregister. Dabei klären wir mit der Eintragung zusammenhängende Fragen z.B. mit dem Registergericht.

Restrukturierung und Verkauf von Unternehmensanteilen

In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld nehmen Maßnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen zu. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung.

In der Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beratung bzw. Beurkundung durch den Notar vorgesehen hat. In Zusammenarbeit mit Ihren Rechts- und Steuerberatern erarbeiten mein Team und ich die passende – rechtssichere – Lösung für Sie.

Unternehmensnachfolge

Eine sinnvolle Nachfolgeregelung ist für einen Unternehmer bzw. das von ihm geführte Unternehmen in der Regel von existentieller Bedeutung. Dabei geht es nicht zuletzt um die Fortführung des Unternehmens und zahlreiche Arbeitsplätze. Vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung werden die Erhaltung des Betriebes und die Versorgung des ausscheidenden Seniorchefs bzw. seiner Angehörigen sein. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nachfolger für Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig auszuwählen und möglichst noch während der aktiven Phase des Seniorchefs in den Betrieb einzubinden.

Der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen einer testamentarischen Anordnung das Ende eines jungen und aufstrebenden Unternehmens bedeuten.

Insgesamt muss dringend davon abgeraten werden, ohne eine sachverständige Beratung selbst etwa mit einem eigenhändigen Testament die Nachfolge regeln zu wollen. So ist insbesondere eine Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen notwendig; auch sind zahlreiche steuerliche Faktoren zu beachten. Sie bei den Möglichkeiten einer ausgewogenen testamentarischen oder vertraglichen Regelung zu beraten, ist meine wesentliche Aufgabe als Notar – selbstverständlich gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.

Anschrift

Dr. Christian Fackelmann M.St. (Oxford)
Bahnhofstraße 47
96231 Bad Staffelstein

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T +49 (0) 9 57 3 / 9 22 8-0
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