Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Eine Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der persönlichen Lebensplanung und -gestaltung führen. Sie können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.
Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden: Er bzw. sie hat von Gesetzes wegen nicht die entsprechenden Rechte (Vertretungsmacht). Vielmehr muss durch ein Gericht ein Betreuer bestellt werden, d.h. eine Person, die für den nicht mehr selbst Handlungsfähigen Entscheidungen trifft und rechtliche Erklärungen abgibt. Das Gericht kann hierzu z.B. den Ehegatten bestellen, muss dies aber nicht – auch die Bestellung eines Dritten, z.B. eines Berufsbetreuers, ist möglich. Selbst wenn jedoch z.B. der Ehegatte zum Betreuer bestellt wird, kann er nicht frei schalten und walten, sondern muss für zahlreiche rechtliche Angelegenheiten die Zustimmung des Gerichts einholen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, in regelmäßigen Abständen gegenüber dem Gericht Rechenschaft über seine Tätigkeit als Betreuer abzulegen. Zu guter letzt sind die Kosten einer Betreuung erheblich: Es fallen für jedes Jahr der Betreuung Gerichtsgebühren von mindestens 200 Euro an – schon bei durchschnittlichen Vermögen können die Gebühren jedoch bei einem Mehrfachen dieser Gebühr liegen. Hinzu kommt ggf. noch die Vergütung des (Berufs-)Betreuers.
Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. Als Notar bereite ich für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:
- Generalvollmacht,
- Vorsorgevollmacht,
- Betreuungsverfügung und
- Patientenverfügung.
Ganz wichtig: Derartige Anordnungen (Vorsorgevollmachten) sind keine Frage des Alters. Ein Unfall oder eine Krankheit, die zur Geschäftsunfähigkeit führt, kann in jedem Alter auftreten. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zu der für Sie sinnvollen Vorsorgeurkunde.
Vorsorgeurkunden können im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert werden, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden: Das Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt. Mehr als 1,1 Mio. Vorsorgeurkunden sind dort bereits registriert.
- Glossar der Bundesnotarkammer zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Flyer der Bundesnotarkammer zum Zentralen Vorsorgeregister
- Merkblatt der Bundesnotarkammer zur ZVR-CARD