Unser Service für Sie
Meine Dienstleistung für Sie umfasst weit mehr als Beurkundung und Beglaubigung. Als Notar biete ich Ihnen rechtliche Betreuung von A bis Z:
Unser Service für Sie
Meine Dienstleistung für Sie umfasst weit mehr als Beurkundung und Beglaubigung. Als Notar biete ich Ihnen rechtliche Betreuung von A bis Z:
1. Schritt: Beratung und Erfassung Ihrer Ziele
Im Vorfeld der notariellen Beurkundung spielt die praxisrelevante und pragmatische Beratung durch den Notar eine entscheidende Rolle: Ich mache meine Mandanten mit den gesetzlichen Gegebenheiten vertraut, kläre sie über mögliche – positive und negative – Konsequenzen auf und entwickle Verträge, die langfristig die Interessen aller Beteiligten gerichtsfest sichern. So verbinde ich die klassische notarielle Tätigkeit mit präventiver und strategischer Beratung.
Die gute Nachricht für Sie: Meine Beratung ist nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz grundsätzlich gebührenfrei, wenn es im Anschluss in derselben Sache zu einer Beurkundung kommt.
2. Schritt: Erstellung und Abstimmung der erforderlichen Verträge und Erklärungen
Die im ersten Schritt erfolgte Besprechung und Beratung ist die Basis für die Erstellung detaillierter Entwürfe der Verträge und Erklärungen, die erforderlich sind, um Ihre Ziele sicher und effizient zu erreichen. Auf Wunsch nehme ich in dieser Phase auch Kontakt zu Ihrem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt auf, um die rechtliche und steuerliche Feinabstimmung zu gewährleisten. Sie erhalten Ihre Entwürfe daraufhin zugesandt und haben ausreichend Gelegenheit zur Durchsicht und Prüfung. Selbstverständlich stehen meine Mitarbeiter und ich Ihnen für Rückfragen und ggf. weitere Besprechungstermine zur Verfügung.
3. Schritt: Beurkundung / Beglaubigung
Während der Beurkundung verlese ich Ihnen den bereits abgestimmten Vertrag. Darüber hinaus erläutere ich Ihnen nochmals ausführlich die rechtliche Gestaltung und Auswirkungen und stehe Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
4. Schritt: Vollzug und Abwicklung
Selbstverständlich endet mein Service nicht mit der Beurkundung: Verträge müssen in der Praxis umgesetzt werden, etwa durch Eintragungen im Grundbuch oder im Handelsregister, durch Mitteilungen und Anträge an Behörden und Gerichte, durch Einholung von Genehmigungen oder durch Korrespondenz mit Banken und anderen Dritten. Wir informieren Sie dabei selbstverständlich über den Stand und die Umsetzung der Vorgänge.